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Vorrede (Archiv)
Die primäre Triebfeder für die Herausbildung und Entwicklung der Sachbearbeitung der e-Government war die Erhöhung der Effizienz der Tätigkeit der Einrichtungen und später der Regierungsadministration. Die zu Beginn in erster Linie Effektivitätszwecken dienende e-Government ist in den vergangenen Jahren zu einem wirtschafts- und sozialpolitischen Instrument geworden, hat die Herausbildung des Dienstleistungsstaates ermöglicht und für die EU-Mitgliedsstaaten zugleich das System der Erwartungen zur Entwicklung einer modernen Regierungsarbeit bestimmt.
Als Teil dieses Prozesses der Änderung der Herangehensweise hat das Jahr 2007 eine Verschiebung des Schwerpunktes in der e-Governmentspolitik der Europäischen Union gebracht. Neben der Rationalisierung, der Umgestaltung der verwaltungsseitigen Prozesse bzw. der gesamteuropäischen Leistungen sind die Gewährung intelligenter, maßgeschneiderter Dienstleistungen, die den Staatsbürger in den Mittelpunkt stellen, sowie die Anforderung, die sich seitens der Staatsbürger in Verbindung mit den öffentlichen elektronischen Dienstleistungen offenbarenden Erwartungen in eine bestimmte Richtung zu lenken, zu den wichtigsten Aufgaben geworden.
Die Schwerpunktverschiebungen, die in dem über die in der Funktion einer modernen Regierungsadministration eingenommenen Rolle der e-Government herauskristallisierten Bild bzw. infolgedessen in der e-Governmentspolitik der Europäischen Union eingetreten sind, können auch in den strategischen Dokumenten sowie Rechtsakten der EU verfolgt werden. Durch die strategischen Dokumente bzw. Rechtsnormen werden neben der Tatsache, dass sie für die Entwicklungen der Mitgliedsstaaten im Bereich der e-Government die strategischen Richtungen vorgeben, für die Mitgliedsstaaten und ebenso für Ungarn auf einzelnen Gebieten auch konkrete Aufgaben festgelegt.
Als eklatantes Beispiel können wir erwähnen, dass mit der e-Government, die auf der in der die umfassenden allgemeinpolitischen Richtlinien der europäischen Informationsgesellschaft – begründet auf der erneuerten Lissabon-Strategie – festlegenden Strategie „ e-Government 2010“ formulierten Informationsgesellschaft basiert, mehrere Strategien der Gemeinschaft als wirtschaftspolitische Ressource im globalen Wettbewerb rechnen.
Ähnlich möchte auch die auf die Minderung bzw. Beseitigung der rechtlichen und administrativen Beschränkungen abzielende Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union auf die durch die e-Government gebotenen Möglichkeiten aufbauen, wenn sie den Mitgliedsstaaten vorschreibt, bis zum 28. Dezember 2009 zu gewährleisten, dass die mit Dienstleistungen verbundenen Angelegenheiten grenzübergreifend auf elektronischem Wege erledigt werden können.
Die EU behandelt den Ausbau der e-Government und des Dienstleistungsstaates zwar in besonderem Maße, doch muss neben der Erteilung der auf nationalen Erfahrungen aufbauenden, abgestimmten strategischen Richtlinie, der Weitergabe der besten Praktiken der verschiedenen Länder und der Standardisierung einzelner Gebiete jeder Mitgliedsstaat, so auch Ungarn, individuell seinen eigenen Weg bei der Beantwortung und Realisierung der oben genannten Herausforderungen bzw. Aufgaben finden, wozu eine strategische Sichtweise und die Realisierung der Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung auf Grund einheitlicher Richtlinien und eines einheitlichen Rahmensystems notwendig sind.
Die strategische Anschauungsweise hat vorausgehende Etappen in der Entwicklung der e-Government in Ungarn. Im Rahmen der Strategie und des Programmplans „e-Government 2005“ wurde die Entwicklung der e-Government in den vergangenen Jahren auf Grund einer urchdachten, auf einer detaillierten Analyse beruhenden Strategie und eines bis zu einem Aktionsplan untergliederten Programmplans realisiert.
Im Ergebnis der sorgfältigen Planung und effektiven Realisierung hat sich die zentrale elektronische Verwaltung erfolgreich den Infrastruktursystemen der EU angeschlossen, wurden die wichtigsten Elemente des die Basis der Integration der e-Government sichernden Zentralen Elektronischen Dienstleistungssystems, das elektronische Basisnetz der Verwaltungsadministration, das Regierungsportal, der zur elektronischen Sachbearbeitung benötigte Parteieneingang, die Zentrale Anlaufstelle für die Parteienauskunft sowie die Gesamtheit der über diese erreichbaren Dienstleistungen geschaffen.
Die Aufgabe der nächsten Jahre bildet, aufbauend auf die erzielten Ergebnisse, die Ausweitung der die Möglichkeiten der elektronischen Sachbearbeitung als System erschließenden Tätigkeit auf die gesamte öffentliche Verwaltung, wozu die Sicherung einheitlicher strategischer Rahmenbedingungen unbedingt erforderlich ist.
Im Zeichen dessen wurde im vergangenen Jahr in Koordinierung des Zentrums für e-Government im Amt des Ministerpräsidenten der mehrstufige Prozess der Strategieausarbeitung angeschoben, in dessen Verlauf – ab Mai nach der Einbeziehung der von 20 Dienstleistungen der EU betroffenen Einrichtungen – ein fast 4 Jahre umfassendes Arbeitsprogramm, die Strategie „e-Government 2010“ und ein Programmplan ausgearbeitet wurden.
Das Ziel der Strategie ist die Formulierung eines Zukunftsbildes einer von allen Beteiligten gemeinsam zu realisieren beabsichtigten e-Government, die den verschiedenen Zielen der Entwicklungen der kommenden Jahre einen einheitlichen Rahmen gibt. Daneben legt das Dokument die das Erreichen der Ziele beeinflussenden, wichtigsten strategischen Faktoren fest, umfasst alle wesentlichen Gebiete, die von den Einrichtungen bei der Ausgestaltung ihrer eigenen Leistungen berücksichtigt werden müssen, bzw. die horizontalen und Integrationsprogramme, welche die Funktion der wichtigsten Elemente der e-Government als System für die Regierungsadministration als Ganzes begründen bzw. fördern.
Sowohl der Prozess der Ausgestaltung der Strategie als auch die Realisierung der Strategie erfordern eine breite Einbeziehung der betroffenen Einrichtungen, deren institutionelle Form durch die Bildung des Ausschusses für Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung (KIB) in 2007 geschaffen wurde. Grundlegende Aufgaben des Ausschusses bilden – im Einklang mit den operativen Programmen zur öffentlichen Verwaltung des Entwicklungsplans „Új Magyarország“ (Neues Ungarn) – die Erneuerung der Koordinierung der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung, die Abstimmung der Infrastrukturentwicklung bei den öffentlichen elektronischen Dienstleistungen, die Verbesserung der einer Erhöhung des Niveaus der öffentlichen Dienstleistungen dienenden Kooperationsfähigkeit, die Ausweitung der elektronischen Kultur, die Förderung des Ausbaus von parteienfreundlichen Systemen und die Abstimmung der Entwicklung der Hintergrundsysteme. Im Bereich der Informationstechnik für die öffentliche Verwaltung sind die Bedingungen für eine effiziente zentrale Koordination mit dem neuen Ausschuss voll und ganz gewährleistet. Innerhalb des Ausschusses wurden Unterausschüsse gebildet, die eine Möglichkeit zur Bildung eines Forums für einen sachbezogenen fachlichen Dialog im Bereich der Informationstechnik mit den Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie den zentralen Interessenverbänden der Selbstverwaltungen sichern.
Angesichts dessen, dass wir uns bei den Entwicklungen zur Ausgestaltung der öffentlichen elektronischen Dienstleistungen in bedeutendem Maße auf die von der EU bereitgestellten Mittel stützen wollen, stellten im Prozess der Ausgestaltung der Strategie hinsichtlich der die e-Government berührenden Entwicklungen des Operativen Programms zur e-Government (EKOP) sowie des Operativen Programms zur Staatsreform (ÁROP) zu deren Planung die Bestimmung der strategischen Richtungen sowie in der zeitlichen Perspektive der Strategie die Sicherung eines strategischen Hintergrundes wichtige Aufgaben dar.
Neben der unter Koordinierung der Leitenden Behörde der Programme zur Verwaltungsreform vorgenommenen Planung des EKOP stellte die Vorbereitung der mit Unterstützung des EKOP bzw. ÁROP zu realisieren geplanten, in einen durch die Strategie abgegrenzten einheitlichen Rahmen gegebenen Sonderprojekte eine der bedeutendsten Aufgaben des vergangenen Zeitraums dar.
Durch die im vergangenen Zeitraum realisierte und oben dargelegte, sorgfältige Planung konnten wir im Jahre 2008 bereits in die Realisierungsphase treten und die Realisierung der in der Strategie bzw. im EKOP sowie im ÁROP verankerten Aufgaben und Entwicklungen beginnen.
Es kann zu einer Erweiterung des Zentralen Elektronischen Dienstleistungssystems und zur Entwicklung seiner Dienstleistungen kommen, in deren Ergebnis der parteienfreundliche Charakter der Oberflächen und Dienstleistungen des zentralen Systems gestärkt und es ermöglicht wird, dass die Parteien auf einer leicht überschaubaren und auf die Personen abgestimmten Oberfläche bequem die ihnen zur Verfügung stehenden Daten verwalten, an die für sie notwendigen und aktuellen Informationen und Dienstleistungen gelangen und von dort ihre Angelegenheiten erledigen können.
Ausgestaltet wird das informationstechnologische Anforderungssystem, das die zur Interoperabilität der Entwicklungen im Bereich der e-Government notwendigen Standardisierungs-, technischen und semantischen Anforderungen bestimmt und dadurch ermöglicht, dass einheitliche, gut koordinierte und kosteneffiziente Entwicklungen realisiert werden, welche die Parteien in den Mittelpunkt stellen und die Interoperabilität der Untersysteme berücksichtigen.
Das auszubauende Elektronische Zahlungs- und Verrechnungssystem wird den Staatsbürgern in Zukunft eine sich sowohl der elektronischen als auch der persönlichen Sachbearbeitung anpassende elektronische Zahlungsleistung gewähren, deren Realisierung die Grundbedingung für die in einem möglichst breiten Kreis erreichbaren, voll elektronisierten öffentlichen Dienstleistungen der vierten Ebene ist.
Im Rahmen der Deregulierung und der Vereinfachung der Verfahren kann auf den angegebenen Gebieten eine systematische Durchsicht des Rechtsmaterials, die Vereinfachung der Bearbeitungsverfahren und die Senkung der administrativen Lasten und danach die Begründung der Verfahren zur Elektronisierung fortgesetzt werden.
Im Ergebnis der Ereignisse der Wirtschaftsführung der zentralen Haushaltseinrichtungen bzw. des Ausbaus des deren über den gesamten Lebenszyklus hinweg erfolgende Behandlung gewährleistenden Wirtschaftsführungssystems des Staatshaushalts können später aktuelle Daten über die Liquidität des zentralen Haushalts gewonnen werden, während das System die Planung unterstützt, zugleich zur Lieferung öffentlicher Daten beiträgt, womit es zur Ausgestaltung einer transparenten und effizienten Regierungsadministration beiträgt.
Auch das System der Parteieninformation bedarf einer weiteren Modernisierung und Zentralisierung. An Stelle der gegenwärtig in den einzelnen Ämtern zerstückelt anzutreffenden, auf die gegebenen Angelegenheiten spezialisierten Kundendienste sind Kundendienstzentren zu schaffen, in denen an einer Stelle alle mit der öffentlichen Verwaltung verbundenen Angelegenheiten erledigt werden können.
Der Realisierung dieses Ziels dient ein aus drei, aufeinander aufbauenden Elementen – Wissensbasis der Kundendienste in der öffentlichen Verwaltung, Zentrales Kontaktzentrum und Integrierter Kundendienst der öffentlichen Verwaltung – bestehendes Programm. Diese Elemente haben gemeinsam zur Folge, dass die bisherige Anschauungsweise, bei der die Angelegenheit im Mittelpunkt stand, nach und nach durch ein parteienzentrisches Herangehen abgelöst wird.
Neben den obigen horizontalen Programmen, die auf die Ausgestaltung integrierter Kundendienstleistungen gerichtet sind bzw. die Funktion der wichtigsten Elemente der e-Government im System begründen, gibt es Entwicklungen, die bedeutende Branchensysteme berühren, wie die Modernisierung der handelsgerichtlichen Systeme; die Modernisierung der Eintragung und Registrierung der zivilen Organisationen; die Entwicklung der Sachbearbeitung im Personenstandswesen; die Schaffung der Zollbearbeitung mit einer Anlaufstelle; die Modernisierung der Auszahlung der Versorgungsleistungen zur Familienförderung; die Realisierung eines Datenleistungsmodells, bei dem der Steuerpflichtige im Zentrum steht; die Modernisierung des Grundbuchsystems der Grundbuchämter; die Entwicklung eines zentralen EDV-Systems zur Unterstützung des Kriteriensystems zur gegenseitigen Abstimmung der Agrarbeihilfen; die Herausbildung eines elektronischen Archivs sowie die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Ermöglichung der auf elektronischem Wege erfolgenden Kontrolle von Daten der Parteien durch Anwälte, Notare und Gerichtsvollzieher.
All diese Entwicklungen tragen dazu bei, dass die Staatsbürger in ihrem täglichen Leben eine größere Wahlmöglichkeit besitzen, öffentliche Dienstleistungen auf die Person zugeschnitten in Anspruch nehmen können und dass sich die Effizienz der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung und der Regierungsadministration durch die Ausgestaltung eines moderneren juristischen Umfeldes und einer leistungsorientierten Regierungsadministration verbessert.
Zwar ist, aufbauend auf die erzielten Ergebnisse, die Angabe der strategischen Richtungen bzw. die Bestimmung des zu erreichen beabsichtigten Zukunftsbildes erfolgt, doch stehen noch viele Aufgaben vor uns, da diese Zielsetzungen im kommenden Zeitraum bei durchdachter und effizienter Verwendung der EU-Mittel realisiert werden müssen.
Der nächste Zeitraum wird also eine Antwort darauf geben, ob die öffentliche Verwaltung Ungarns durch die in einem von der Strategie festgelegten einheitlichen Rahmen erfolgenden Entwicklungen die durch die Technologie gebotenen Möglichkeiten bei der Umgestaltung bzw. Weiterentwicklung der Funktion der öffentlichen Verwaltung nutzen kann und Ungarn damit seinen unter den EU-Mitgliedsstaaten beim Entwicklungsgrad der Informations- und Kommunikationstechnologie im Mittelfeld erreichten Platz hält oder eventuell verbessert.
Geändert: 2008. Juli 17.
Quelle: Zentrum für e-Verwaltung









